Charta zur Online-Sicherheit
Der NK Deutschland Stiftung & Dienstleistungen
Probleme beim Verständnis?
Wir haben unsere Charta auch in einfacher Sprache für dich!
(Barrierefreie Charta)
Vorwort
Die NK Deutschland Stiftung & Dienstleistungen steht für Freiheit, Kreativität und Entfaltung. Als Online-Dienstleister verpflichten wir uns dazu, jedem Mitglied eine sichere und geschützte Plattform zu bieten.
- - - Grundrechte - - -
§1 Das deutsche Grundgesetz
Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet, sich zusätzlich neben unserer Charta an die geltenden Deutschen Grundgesetze zu halten. Die Prinzipien der Verfassung gilt es zu achten und zu wahren.
Wir möchten klarstellen, dass wir den Deutschen Rechtsstaat und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in keinster Weise ablehnen. Wir distanzieren uns von Verfassungsfeindlichen Tendenzen, welche die Absicht verfolgen, den Deutschen Rechtsstaat zu Fall zu bringen.
§2 Gleichberechtigung
Bei uns gilt für jeden das Recht auf Gleichberechtigung, ganz egal ist dabei: Geschlecht und Transdiversität, Herkunft, ethnische Rasse, Migrationshintergrund, Religion und Glaubensgrundlage, sexuelle Ausrichtung, politische Ausrichtung sowie Lebensstil unserer Mitglieder.
-
§2.1 Gleichbehandlungskodex
Es darf keiner aufgrund der oben genannten Kriterien benachteiligt, ausgeschlossen oder offen angeprangert werden.
§3 Recht der freien Meinungsäußerung
Jedes Mitglied ist dazu berufen, jederzeit zu seiner Meinung zu stehen und darf diese in Form von Bildern, Videos, Nachrichten, Sprache oder anderweitige Möglichkeiten nach außen tragen. Dabei darf kein Mitglied aufgrund seiner Meinung zu bestimmten Themen bestraft, verfolgt oder beobachtet werden. Auch darf er nicht von anderen Mitgliedern beeinflusst werden.
-
§3.1 Ausnahmeregelungen
Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung ist nur dann aufgehoben, wenn ein Mitglied bewusst Propaganda, Falschinformationen oder Verfassungsfeindliche Äußerungen verbreitet.
- - - Verhaltensregularien - - -
§4 Beleidigungen & Hassrede
Jegliche Art von Beleidigung, Hassrede oder sonstige Diffamierung ist in unserer Gemeinschaft nicht gestattet.
§5 Diskriminierung & Cybermobbing
Kein Mitglied in unserer Gemeinschaft darf Diskriminierung oder Cybermobbing ausgesetzt sein.
§6 Rassismus & Antisemitismus
Die gezielte Diskriminierung von Mitgliedern auf Grundlage von anderer Herkunft, ethnischer Rasse, Migrationshintergrund oder Religion und Glaubensgrundlage ist ebenso nicht gestattet.
§7 Behinderungen & Krankheiten
Ein Mitglied darf nicht aufgrund einer Behinderung / Handicap oder Krankheit diffamiert werden. Dies umfasst körperliche Krankheiten und Behinderungen als auch psychische Krankheiten und Behinderungen. Ebenfalls inbegriffen sind Mitglieder mit neurologischen Krankheiten und Behinderungen.
§8 Pornographie & Nacktheit
Anstößige Inhalte, welche man als Pornographisch einordnen kann, sind in Form von Bildern, Videos, Nachrichten, Sprache oder anderweitige Möglichkeiten aufgrund der Jugendschutzgesetze in unserer Gemeinschaft nicht gestattet.
Ausnahmen gelten in speziell dafür vorgesehenen Gesprächskanälen, die die Verwendung pornographischer Inhalte erlauben. Ein solcher Bereich muss explizit gekennzeichnet werden, sodass dieser für jeden ersichtlich ist. Die Nutzung solcher Gesprächskanäle, ist nur ab einem Mindestalter von 13 Jahren gestattet.
§9 Erpressung & Betrug
Andere Mitglieder zu Erpressen oder einen offensichtlichen Betrug zu betreiben, um dadurch einen finanziellen, materiellen oder Machtvorteil zu erlangen, ist verboten.
- - - Regeln für Mitarbeiter - - -
§10 Weisungsrecht
Jedes Mitglied ist an die Anweisungen unserer Bezirksleiter gebunden, dass heißt, das diesen Anweisungen unwiderruflich Folge zu Leisten ist.
§11 Machtmissbrauch
Das Weisungsrecht eines Bezriksleiterskann aufgehoben werden, wenn dieser einen bewussten Machtmissbrauch betreibt. Für ein solchen Machtmissbrauch muss jedoch ein fester Beweis als solches vorgelegt werden, nur dann und ausschließlich dann, kann ein Mitarbeiter wegen Machtmissbrauch aus seinem Amt entlassen werden.
§12 Kündigung & Entlassung
Ein Bezirksleiter kann jederzeit unwiderruflich aus seinem Amt entlassen und gekündigt werden. Dabei muss seitens der Geschäftsführung kein verbindlicher näherer Grund genannt werden. Eine Entlassung aus dem Amt und Kündigung, kann durch mangelhafte Arbeitsleistung, Verletzung der Schweigepflicht, Vertragsbruch oder eine Umgestaltung beziehungsweise Neubesetzung erfolgen.
§16 Gebundene Strafurteile
Eine verhängte Bestrafung ist nur in absoluten Ausnahmen widerruflich. Unsere Mitarbeiter werden eine verhängte Strafe nicht weiter mit dem jeweiligen Mitglied ausdiskutieren.
- - - Hausregeln - - -
§13 Das vollkommene Hausrecht
In unserer Gemeinschaft gilt das vollkommende Hausrecht der NK Deutschland Stiftung & Dienstleistungen oHG. Dieses Hausrecht gilt für alle Angebote und Plattformen die zu unserem Hause gehören.
§14 Erteilung von Hausverbot
Die NK Deutschland Stiftung & Dienstleistungen oHG, darf jederzeit von dem oben genannten Hausrecht Gebrauch machen und kann Mitgliedern, die unsere Regeln nicht einhalten können, den Zugang zu unserer Gemeinschaft verweigern, mittels eines Hausverbots.
§15 Das Recht der Zensur
Wir nehmen uns jederzeit das Recht der Zensur vor und entfernen Inhalte, die gegen unsere Regeln verstoßen. Zensierungen können jedoch auch unbegründet erfolgen.
- - - Sonstige Richtlinien - - -
§16 Werbung und Anpreisung
Die Befugnis, Produkte und Angebote zu bewerben, liegt einzig allein bei der NK Deutschland Stiftung & Dienstleistungen oHG. Mitgliedern unserer Gemeinschaft ist es nicht gestattet für eines ihrer Produkte zu werben, sofern hierfür keine Erlaubnis vorliegt.
§17 Datenklau & Hacking
Hacking und damit verbundener Datendiebstahl von anderen Mitgliedern oder der NK Deutschland Stiftung & Dienstleistungen oHG ist verboten.
§18 Beitrittsbedingungen
Ein Beitritt mit anschließender Mitgliedschaft in unserer Gemeinschaft ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
So dürfen Mitglieder nicht vorbestraft sein. Zusätzlich dazu, ist die Kenntnis und Einhaltung des NK Regelwerks für jedes Mitglied verpflichtend. Ein Mitglied muss mindestens 12 Jahre alt sein, darf jedoch nicht älter als 30 sein.